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The online service iKfz-Plattform Nordrhein-Westfalen is the independent online platform for internet-based vehicle registration (i-Kfz) in Nordrhein-Westfalen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter: AM Autoschilder Express UG (haftungsbeschränkt), Cerry-Eller-Weg 4, 65468 Trebur (nachfolgend „Anbieter“). Plattform: iKfz-Plattform Nordrhein-Westfalen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung digitaler Kfz-Zulassungsdienstleistungen sowie über den Verkauf von Kfz-Kennzeichen, Umweltplaketten und Zubehör über diese Plattform.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Der Anbieter ist eine privatwirtschaftliche Online-Serviceplattform und keine Behörde. Hoheitliche Entscheidungen (Zulassung, Ablehnung, Gebührenfestsetzung) trifft ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags sind digitale Dienstleistungen im Bereich der Kfz-Zulassung, insbesondere die Außerbetriebsetzung (Abmeldung), Ummeldung, Neuzulassung, Wiederzulassung, Halter- oder Adressänderung sowie die Reservierung von Wunschkennzeichen über das internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz).

(2) Der Anbieter bereitet die vom Kunden eingegebenen Daten auf, prüft sie automatisiert auf Vollständigkeit und Plausibilität, stellt die erforderlichen Dokumente zur elektronischen Signatur bereit und übermittelt den Vorgang über die offizielle i-Kfz-Schnittstelle an die zuständige Zulassungsbehörde.

(3) Darüber hinaus bietet der Anbieter die Lieferung geprägter Kfz-Kennzeichen nach DIN 74069 sowie von Umweltplaketten (Feinstaubplaketten) an.

(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Bestellvorgang im Schritt „Prüfen & bezahlen“ durch Klick auf die zahlungspflichtige Schaltfläche abschließt und der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt.

§ 3 Durchführung von Zulassungsvorgängen

(1) Die Bearbeitung beginnt mit Eingang der vollständigen Angaben des Kunden. Die Identifizierung des Kunden sowie die qualifizierte elektronische Signatur der erforderlichen Dokumente (z. B. SEPA-Mandat und Vollmacht) erfolgen über den Signaturdienst Yousign SAS.

(2) Automatisierte Vorgänge werden in der Regel innerhalb weniger Minuten nach Abschluss der Signatur an die Zulassungsbehörde übermittelt. Teilautomatisierte Verfahren, bei denen eine manuelle Prüfung durch die Behörde erforderlich ist, können mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Der Anbieter hat auf die Bearbeitungsdauer der Behörde keinen Einfluss.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Insbesondere die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie der Stempelplaketten müssen vollständig freigelegt und korrekt übertragen werden.

(4) Zulassungsdokumente, Stempelplaketten, Bescheide und optional bestellte Kennzeichenschilder werden per Post an die vom Kunden angegebene Anschrift versendet. Nach erfolgreicher Zulassung erhält der Kunde einen vorläufigen Zulassungsnachweis zum Ausdrucken.

§ 4 Preise und Zahlungsarten

(1) Es gelten die im Bestellprozess im Schritt „Prüfen & bezahlen“ ausgewiesenen Endpreise. Diese verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie inklusive der ausgewiesenen amtlichen Gebühren der Zulassungsbehörde und des Kraftfahrt-Bundesamtes.

(2) Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. Zur Verfügung stehen insbesondere PayPal, Klarna, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, Amazon Pay und Revolut Pay. Die tatsächlich verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt.

(3) Für Kennzeichenschilder und Umweltplaketten gelten die im Bestellprozess ausgewiesenen Zuschläge; Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Vornahme des beauftragten Vorgangs berechtigt ist (z. B. als Fahrzeughalter oder bevollmächtigte Person) und dass ihm die erforderlichen Originaldokumente vorliegen.

(2) Der Kunde hat auf Nachfrage des Anbieters fehlende oder unleserliche Angaben (z. B. Fotos der freigelegten Sicherheitscodes) unverzüglich nachzureichen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer, über die Statusmitteilungen und Signaturaufforderungen versendet werden, erreichbar zu halten und eingehende Nachrichten zeitnah zu prüfen.

(4) Nach der Außerbetriebsetzung ist der Kunde für die ordnungsgemäße Entwertung bzw. Entsorgung der Kennzeichenschilder selbst verantwortlich.

§ 6 Widerrufsrecht und Wertersatz

(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die auf der Seite „Widerruf“ abrufbar ist.

(2) Der Kunde verlangt ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Die Bearbeitung beginnt unmittelbar nach Vertragsschluss. Widerruft der Kunde den Vertrag, hat er dem Anbieter für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Vorarbeiten (automatisierte Vorprüfung, Datenaufbereitung, Bereitstellung von Identitäts- und Signaturverfahren sowie die behördliche Übermittlung) einen angemessenen Wertersatz zu leisten. Ist der Vorgang bereits vollständig an die Behörde übermittelt worden, erlischt das Widerrufsrecht.

(3) Bei individuell geprägten Kfz-Kennzeichenschildern sowie Umweltplaketten mit eingetragenem Kennzeichen handelt es sich um Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (Sonderanfertigungen). Für diese besteht kein Widerrufsrecht.

§ 7 Freiwillige Geld-zurück-Garantie

(1) Der Anbieter gewährt eine freiwillige Geld-zurück-Garantie (volle Erstattung des gezahlten Entgelts), wenn der beauftragte Zulassungsvorgang ausschließlich aufgrund eines Verschuldens des Anbieters nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag vollständig auf das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet.

(2) Kein Garantieanspruch besteht insbesondere, wenn der Vorgang nicht automatisiert abgeschlossen werden kann, weil

  • der Kunde fehlerhafte oder unvollständige Angaben gemacht hat,
  • die gesetzlichen oder technischen Voraussetzungen fehlen, z. B. Fahrzeugpapiere oder Stempelplaketten, die vor dem 01.01.2015 ausgestellt wurden,
  • Sicherheitscodes fehlen, beschädigt oder unleserlich sind und auch auf Nachfrage nicht nachgereicht werden,
  • offene Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bei der Zulassungsbehörde bestehen,
  • die Zulassungsbehörde den Vorgang aus anderen, nicht vom Anbieter zu vertretenden Gründen ablehnt.

(3) Die Garantie umfasst das Entgelt für die Dienstleistung des Anbieters sowie die hierüber abgerechneten amtlichen Gebühren. Sie umfasst nicht die Kosten für bereits angefertigte Kennzeichenschilder oder Umweltplaketten (Sonderanfertigungen) sowie Entgelte für bereits vollständig erbrachte technische Teilleistungen (z. B. eine erneute Bereitstellung des Signaturverfahrens).

(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben von dieser Garantie unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ablehnungen, die im Verantwortungsbereich der Zulassungsbehörde, des Kraftfahrt-Bundesamtes, des Zahlungsdienstleisters, des Signaturdienstes oder der Postzustellung liegen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der gewährte Schutz nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Kontakt: AM Autoschilder Express UG (haftungsbeschränkt), Cerry-Eller-Weg 4, 65468 Trebur, E-Mail: support@zulassung.app, Telefon: 015209430014.

Stand: Juni 2026

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